Stadionordnung
Auszug aus der Stadionordnung:
§1 Geltungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Millerntor-Stadions.
§2 Widmung
(1) Das Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen und der Durchführung von Großveranstaltungen mit überregionalem oder repräsentativem Charakter.
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Die vollständige Stadionordnung könnt Ihr im obigen pdf einsehen.
















