Stellungnahme zur Vollversammlung
Mittwoch, 02. Dezember 2015, 14:32 Uhr
Seit Bekanntwerden des Antrags entstand der Eindruck, es würde sich um einen Zweitliga-Antrag handeln, der der Beginn des Verteilungskampfes wäre. Dies war in keinem Fall die Intention. Der Antrag bezog sich ausschließlich auf die Stärkung des 50+1-Gedankens. Der FC St. Pauli hat sich immer zur Zentralvermarktung, zur Solidarität und Chancengleichheit sowie zur Integrität des Wettbewerbs bekannt. Daher sollte ein Ausgleich für die wirtschaftlichen Vorteile geschaffen werden, die die Ausnahmegenehmigungen von 50+1 nach sich ziehen.
Damit verbunden war die Sorge, dass dieser Grundgedanke nicht zuletzt aufgrund zukünftiger Ausnahmegenehmigungen unterlaufen wird. Nach Einschätzung der Verantwortlichen des FC St. Pauli ist die Etablierung weiterer Kriterien bei der Verteilung der TV-Einnahmen die einzige Möglichkeit, um einen wirtschaftlichen Ausgleich zu schaffen.
Mit Blick auf die bevorstehende Ausschreibung der TV-Rechte und die Wahrung des Wettbewerbsfriedens hat sich der Club zur Rücknahme des Antrags entschieden. Ungeachtet des Rückzugs des formalen Antrags vertrauen die Verantwortlichen darauf, dass dieser Gedanke aufgenommen und weiter diskutiert wird. Erfreulich war die breite Zustimmung zum Grundgedanken des Antrags aus beiden Ligen. Die Verantwortlichen des FC St. Pauli hoffen, damit einen Beitrag zur Diskussion zur Stabilisierung der 50+1-Regel in Gang gesetzt zu haben.