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Das Präsidium lädt ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2017

Am 23. November findet in den Messehallen die ordentliche Mitgliederversammlung 2017 des FC St. Pauli statt. Über das Mitgliedermagazin "Im Blickpunkt" haben die Mitglieder des FC St. Pauli ihre Einladung fristgemäß erhalten. Diese Einladung haben wir nun für Euch zu Informationszwecken auf unser Homepage abgebildet.

Liebe Mitglieder,

sehr geehrte Damen und Herren,

das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e. V. lädt die Mitglieder herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2017 ein.

Diese findet am Donnerstag, den 23. November 2017, um 19 Uhr (Einlass ab 17.30 Uhr) in den Messehallen, Halle A3, statt. 

Die vorläufige Tagesordnung lautet wie folgt:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Berufung des Versammlungsleiters
  3. Verabschiedung Protokoll ordentliche Mitgliederversammlung 2016
  4. Totengedenken
  5. Berichte
  6. Entlastungen
  7. Wahl des Präsidenten
  8. Wahl der Vizepräsidenten
  9. Wahl eines Kassenprüfers
  10. Wahl des Ehrenrates
  11. Ehrungen
  12. Bericht der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit
  13. Bericht der Satzungs- und Strukturkommission
  14. Anträge
  15. Verschiedenes

Auf unserer Homepage (www.fcstpauli.com) werden wir diese Einladung, die jeweils aktuelle Tagesordnung sowie Informationen zu eingegangenen Anträgen unter Beachtung der satzungsgemäßen Fristen veröffentlichen. Das Präsidium wird der Versammlung die endgültige Tagesordnung zur Abstimmung vorschlagen.

Nachfolgend einige satzungsbedingte bzw. organisatorische Hinweise

Unter Tagesordnungspunkt 7 und 8 steht die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten an. Da es sich um eine vorzeitige Neuwahl des gesamten Präsidiums handelt, beginnt mit der Wahl eine neue Amtsperiode von vier Jahren. Die Mitgliederversammlung wählt den Präsidenten aus den Vorschlägen des Aufsichtsrates mit relativer Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Wahl der Vizepräsidenten erfolgt nach der Wahl des Präsidenten, wobei ausschließlich die vom Präsidenten benannten Kandidatinnen/en zur Wahl stehen. (Vgl. hierzu § 23 – Wahl des Präsidiums, Amtsdauer)

Unter Tagesordnungspunkt 9 steht die Wahl eines Kassenprüfers an. Von der Mitgliederversammlung sind für eine Amtszeit von vier Jahren zwei Kassenprüfer im Abstand von jeweils zwei Jahren zu wählen. Bei mehreren Kandidatinnen/en ist die- bzw. derjenige Kandidat(in) gewählt, die/der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit). Wahlvorschläge werden vom Wahlausschuss (FC St. Pauli v. 1910 e. V., Wahlausschuss, Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg) entgegengenommen und sind für jedes Mitglied zugänglich auszuhängen und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) zu veröffentlichen. Mindestens einer der Kassenprüfer sollte nach Möglichkeit über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Finanzen und Steuern verfügen. Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied eines Organs des Vereins sein, mit Ausnahme der Mitgliederversammlung. Ihre einmalige Wiederwahl ist zulässig. (Vgl. § 33 – Kassenprüfer – und § 18 Ziffer 2 der Satzung des FC St. Pauli)

Unter Tagesordnungspunkt 10 steht die Wahl des Ehrenrates an. Der Ehrenrat besteht aus fünf Mitgliedern. Kandidaten für das Amt des Ehrenrats müssen am Tag der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet haben und dem Verein seit mindestens drei Jahren ununterbrochen angehören. Die Kandidatur ist von dem Bewerber dem Wahlausschuss mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung anzumelden (FC St. Pauli v. 1910 e. V., Wahlausschuss, Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg). Werden bis dahin keine oder keine zahlenmäßig ausreichenden Bewerbungen unterbreitet, welche die nach der Satzung verlangten Voraussetzungen erfüllen, haben das Präsidium und der Ehrenrat entsprechende eigene Vorschläge zu unterbreiten. Die Zugehörigkeit zu anderen Vereinsorganen außer der Mitgliederversammlung ist mit dem Amt des Ehrenrats nicht vereinbar. Die Mitglieder des Ehrenrats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind unabhängig und frei von Weisungen durch andere Vereinsorgane. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig. Die Amtsperiode eines Ehrenrats beträgt fünf Jahre, gerechnet vom Tag seiner Wahl an. (Vgl. hierzu § 27 – Ehrenrat – und § 28 – Aufgaben des Ehrenrates - der Satzung des FC St. Pauli)

Satzungsänderungsanträge müssen bis spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung mit entsprechender Begründung in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Gehen Satzungsänderungsanträge erst nach Versendung der Einladung und damit verbundener Veröffentlichung der Tagesordnung ein, so werden die Anträge unverzüglich in der Geschäftsstelle für jedes Mitglied zugänglich ausgehängt sowie auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht. Änderungsanträge zu den Satzungsänderungsanträgen müssen dann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Alle sonstigen Anträge und Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Anträge auf Abberufung eines Organmitglieds, die nicht Dringlichkeitsanträge sind, bedürfen der schriftlichen Begründung. Das betroffene Organmitglied hat das Recht, eine schriftliche Stellungnahme bis zur Mitgliederversammlung abzugeben, die auf der Geschäftsstelle und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht wird.

Jedes stimmberechtigte Mitglied kann schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung weitere Punkte, die genau zu bezeichnen sind, nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Die geänderte Tagesordnung wird in der Geschäftsstelle und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht.

Nach Ablauf der genannten Antragsfristen kann mit Rücksicht auf die nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder nur über Dringlichkeitsanträge abgestimmt werden, deren Abstimmung die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. In der Sache wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, sofern nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Dringlichkeitsanträge zu Satzungsänderungen oder Satzungsänderungsanträgen sind nicht zulässig. (Vgl. § 15 - Anträge - der Satzung des FC St. Pauli)

Eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins liegen spätestens zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins aus und dürfen von den Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass) auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Gleiches gilt für den Konzernabschluss. Auf Wunsch eines Mitglieds werden diese Unterlagen auf seine Kosten zugesandt. (Vgl. § 14 - Einberufung der Mitgliederversammlung - der Satzung des FC St. Pauli)

Gleichzeitig wird das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2016 in der Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. Dieses kann ebenfalls gegen Vorlage der vorgenannten Dokumente eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung erst nach dreimonatiger Mitgliedschaft und Vollendung des 16. Lebensjahres erlangt wird. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. (Vgl. § 13 – Mitgliederversammlung - der Satzung des FC St. Pauli)

Der Zutritt zur Mitgliederversammlung wird nur Mitgliedern gewährt, die ihren Mitgliedspflichten nachgekommen sind (vgl. § 14 Ziffer 6 der Satzung des FC St. Pauli). Etwaige Mitgliedsbeitragsrückstände (Auskunft erteilt unsere Mitgliederverwaltung, s. letzte Seite dieser Ausgabe) bitten wir, bis zum 31. Oktober 2017 zu begleichen. Am Versammlungstag selbst werden keine Zahlungen von Mitgliedsbeitragsrückständen entgegengenommen.

Der Einlass zur Mitgliederversammlung erfolgt nach Buchstabenbereichen (Nachname). Bitte weisen Sie sich durch Ihren Mitgliedsausweis oder ein Personaldokument aus. Wenn Ihr Mitgliedsausweis kein Lichtbild enthält, halten Sie bitte in jedem Fall zusätzlich ein Personaldokument (Personalausweis/Reisepass) bereit.

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Wir empfehlen die Anreise mit dem HVV, Station Sternschanze. Von dort führt der schnellste Weg zum Eingang West. Bei Anreise mit eigenem Auto kann das Fahrzeug im Parkhaus Mitte kostenpflichtig geparkt werden. Hier ein Lageplan zum Veranstaltungsort: KLICK!

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Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen und verbleiben mit freundlichen Grüßen

 

Das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V.

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