Rabauken-Club
Hygienekonzept FC St. Pauli Rabauken-Flohmarkt unter Einbehaltung der Hamburgischen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung
Eckdaten:
Veranstaltung: FC St. Pauli Rabauken-Flohmarkt
Veranstalter: FC St. Pauli von 1910 e.V.
Datum: Samstag, 29.01.2022, 11-16 Uhr
Ort: Umlauf Nordtribüne Millerntor-Stadion
Erwartete Teilnehmer:innenzahl: ca. 500 Teilnehmer:innen
Zeitraum Auf- und Abbau: Samstag, 29.01.2022, 10-11 Uhr
Samstag, 29.01.2022, 16-17 Uhr
Grundsätze & Richtlinien
Grundsätze
- Das vorliegende Konzepte bildet den derzeitigen Planungsstand ab und ist so flexibel, dass es ja nach geltender Verordnungslage zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden kann.
- Die Veranstaltung wird ausschließlich unter den 2G+ Bedingungen stattfinden. Zutritt erhalten entsprechend vollständig Geimpfte und Genesene Personen, die zudem ein negatives Testergebnis (maximal 24h alter offizieller PoC-Testnachweis) vorweisen. Die Notwendigkeit, zusätzlich zum Impfnachweis auch ein Testergebnis vorzuweisen, entfällt aber für alle, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
- Die Nachweise werden beim Einlass geprüft.
- Für Kinder unter 16 Jahren entfällt die 2G-Nachweispflicht, ein maximal 24h alter PoC-Testnachweis oder ein Testnachweis der Schule bzw. ein Schüler:innen-Ausweis ist dennoch von Nöten und vorzuzeigen.
- Eine Ausnahme hinsichtlich der PoC-Testpflicht besteht unter 7 Jahren. Hier ist kein Test nötig, wir empfehlen aber dringend mindestens einen Schnelltest zuhause zu machen.
- Auf dem gesamten Gelände herrscht Maskenpflicht.
- Befreit sind Personen unter 7 Jahren
- Beim Verzehr von Speisen und Getränken herrscht ebenfalls keine Maskenpflicht
- Die Kontaktdaten werden mithilfe der LUCA- App erfasst und zur Nachverfolgung benutzt.
- Es herrscht Einbahnstraßen-Wegeführung.
- Alle geltenden Hygiene- und Distanzregeln müssen eingehalten werden:
- Regelmäßige und gründlich Handhygiene
- Reinigung von häufig benutzten Oberflächen (Tische, Toiletten)
- Händeschütteln/Umarmen unterlassen
- Distanz von 1,50 m einhalten
- Gruppenbildungen sind verboten
- Die Anzahl der vor Ort eingesetzten Mitarbeiter:innen wird auf ein Minimum reduziert.
- Teilnehmer:innen und Mitarbeiter:innen mit typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet.