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Prävention von sexualisierter Gewalt

Hier findet Ihr ausführliche Informationen über die Vertrauensperson zur Prävention von sexualisierter Gewalt.

Welche Funktion hat die Vertrauenspersonen?

Die Vertrauensperson gegen sexualisierte Gewalt steht bei Fragen und Problemen zum Thema für alle betroffenen Personen, z.B. Kinder und Jugendliche, deren Eltern sowie für Sportler*innen oder Mitarbeiter*innen als interne Ansprechperson zur Verfügung.

Damit hat sie eine wichtige Funktion im Sinne des Beschwerde-Managements in Organisationen der Jugendarbeit.

Wird ein Fall von sexualisierter Gewalt vermutet, soll die Vertrauensperson zu einem angemessenen Umgang mit der Situation beitragen und im Krisenmanagement unterstützen. Dadurch soll die Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen erhöht werden.

Außerdem kann der Einsatz von Vertrauenspersonen nach Innen und Außen ein klares Signal gegen sexuelle Gewalt setzen. Dies hilft, Täter/-innen abzuschrecken bzw. deren Taten schneller aufzudecken.

Verlässliche Strukturen tragen dazu bei, den Schutz von Mädchen und Jungen in der Jugendarbeit abzusichern.

Welche Aufgaben hat die Vertrauensperson?

Kontaktperson sein für

  • Mitglieder, Teilnehmer/-innen, Mitarbeiter/-innen,
  • Jugendleiter/-innen und
  • Verantwortliche in Jugendverbänden und deren Einrichtungen,

wenn

  • eine Vermutung oder ein konkreter Verdacht oder Fragen zum Thema vorhanden sind
  • Kinder und Jugendliche, selbst Opfer, Mitwisser oder Zeugen von Übergriffen wurden bzw. deren Eltern
  • Mitarbeiter/-innen von Fachberatungsstellen oder anderen externen Stellen, die eine Ansprechstelle zu dem Thema im Verband suchen

Erstes internes Krisenmanagement durch:

  • Unmittelbare interne Information an die Verantwortlichen (z. B. Vorstand)
  • Einbeziehung einer Fachberatungsstelle zur Beratung des weiteren Vorgehens und evtl. zur Verdachtsabklärung, ggf. Vermittlung von professioneller Hilfe für Betroffene
  • Dokumentation der Anfrage und des Vorgehens

Was passiert, wenn Du Dich meldest?

Wenn Du Dich an eine Vertrauensperson wendest, kannst Du sicher sein: Du wirst ernst genommen und Dein Anliegen bleibt vertraulich.

  1. Gespräch

    Du schilderst, was Dich beschäftigt – so viel oder so wenig, wie Du möchtest. Du entscheidest! Die Vertrauensperson hört zu, stellt ggf. behutsame Fragen, nimmt Deine Sorgen ernst und behandelt das Gespräch immer vertraulich.

  2. Einschätzung

    Zusammen wird überlegt, wie die Situation einzuschätzen ist. Es geht nicht darum, „Beweise“ zu liefern, sondern darum, gemeinsam ein Gefühl für das Geschehene zu bekommen.

  3. Nächste Schritte

    Es wird gemeinsam überlegt, ob und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können – z. B. das Hinzuziehen einer Fachberatungsstelle oder das Gespräch mit einer weiteren Vertrauensperson oder Leitungsperson aus der Abteilung. Das Hinzuziehen von Behörden oder Polizei kann bei Straftaten wichtig und notwendig sein – wird aber nur mit Dir in Absprache erfolgen.

  4. Du entscheidest

    Nichts passiert über Deinen Kopf hinweg. Du wirst in alle Überlegungen einbezogen und kannst jederzeit sagen, was Du brauchst.

  5. Begleitung und Unterstützung

    Die Vertrauensperson bleibt auf Wunsch an Deiner Seite, begleitet Dich durch den Prozess und hilft Dir, Dich nicht allein zu fühlen.

Vertrauensperson:
Kerstin Schomburg

Kerstin Schomburg ist Mitglied in der Triathlon-Abteilung und im Amateurvorstand des FC St. Pauli.

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