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Mitgliedschaft

Alle Informationen zur Beantragung einer Mitgliedschaft und den damit verbundenen Rechten. Damit Ihr wisst, welche angenehmen und nützlichen Aspekte eine Mitgliedschaft beim FC St. Pauli beinhaltet, bekommt Ihr hier die nötigen Infos auf einen Blick.

Mit der Mitgliedschaft erhält das Mitglied folgende Rechte:

  • Einladung zu den Mitgliederversammlungen sowie Stimmrecht (nach dreimonatiger Mitgliedschaft und Vollendung des 14. Lebensjahres)

  • kostenloses Abo der Vereinszeitung „Im Blickpunkt“

  • nur bei Verfügbarkeit von Dauerkarten für Mitglieder: Vorkaufsrecht auf Dauerkarten und 10 Prozent Rabatt auf (nicht ermäßigte) Dauerkarten (max. 60 Euro)

  • nur bei Verfügbarkeit von Einzelkarten für Heimspiele für Mitglieder: Vorkaufsrecht auf Einzelkarten nach den jeweiligen gültigen Verkaufsregelungen für Mitglieder (hier findet Ihr alle Ticket-Infos zu den Heimspielen)

  • 10 Prozent Rabatt auf Fanartikel (bis max. 250 Euro/Jahr). Der Rabatt kann nur auf FC St. Pauli Artikel gewährt werden. Vom Rabatt ausgeschlossen sind bereits preisreduzierte Artikel sowie Artikel mit Preisbindung (Bücher)

  • zusätzlich für Mitglieder der Abteilung Fördernde Mitglieder (AFM): ermäßigte Auswärtsfahrten, ermäßigte Stadionführungen, ermäßigter Eintritt bei Spielen der U23 und weitere Leistungen.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Verein gerichteter schriftlicher Antrag erforderlich, der bei minderjährigen Bewerbern der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bedarf. Aus dem Antrag muss hervorgehen, welcher Abteilung des Vereins der Bewerber angehören will. Nach Zugang der Aufnahmebestätigung wird die Mitgliedschaft wirksam.

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Interessiert? Hier könnt Ihr Euch den Mitgliedsantrag downloaden:

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Hinweis: Füllt den Mitgliedsantrag aus und schickt uns das ausgedruckte Formular per Post, per E-Mail oder auch per Fax an folgende Adresse:

FC St. Pauli von 1910 e.V.
Mitgliederverwaltung
Harald-Stender-Platz 1
20359 Hamburg

E-Mail: verwaltung@mitglieder.fcstpauli.com
Fax: 040 / 31 78 74 - 984

Wichtig: Bitte vergesst nicht, die gewünschte Abteilung anzukreuzen!

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Hinweise zur Mitgliedschaft:

  • Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Ein Lichtbild ist einzu­fügen. Fehlt das Lichtbild, ist der Mitgliedsausweis nur in Verbin­dung mit einem Personaldokument gültig. Nach Beendigung der Mitgliedschaft verliert der Ausweis seine Gültigkeit und ist an den Verein zurückzusenden.

  • Der Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Quartalsende erklärt wer­den. Minderjährige bedürfen zum Austritt der vorherigen schriftli­chen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter*in, die zusammen mit der Austrittserklärung vorzulegen ist.

  • Vereinsausschluss: Ein Mitglied, das trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen, insbesondere Bei­tragszahlung und Zahlungen von Geldstrafen, gegenüber dem Ver­ein ganz oder teilweise in Verzug ist, kann ausgeschlossen werden, soweit sich das Mitglied mit seinen Zahlungsverpflichtungen min­destens sechs Monate in Verzug befindet und seit Zugang der zwei­ten schriftlichen Mahnung mindestens zwei Monate verstrichen sind.

  • Alle Antragsteller*innen zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr (zur Zeit 10 Euro). Die Abteilungen können darüber hinaus eine zusätzliche, einmalige Abteilungsaufnahmegebühr beschließen.

  • Mitgliedsbeitrag: Die Mitgliedschaft kostet z. Zt. i. d. R. pro Monat 10 Euro (ermäßigt 5 Euro). Es liegt im Ermessen der Abteilun­gen, Ermäßigungen zu gewähren, sowie Mitgliedern, deren Wohnort mehr als 100 km vom Millerntor-Stadion entfernt liegt, einen redu­zierten Beitragssatz zu berechnen (z. Zt. 5,50 Euro pro Monat).

  • Etwaige darüberhinausgehende Abteilungsbeiträge und Abteilungsaufnahmegebühren werden durch die jeweiligen Abteilungen (Ab­teilungsversammlung) festgesetzt.

  • Bis zum Ende des Quartals, in dem ein Mitglied sein 18. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch ein ermäßigter Beitrag. Ab dem Quartal nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der volle Mitgliedsbei­trag erhoben.

  • Auf Antrag zahlen Schüler*innen nach Vollendung des 18. Lebens­jahres einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Schul­besuchs, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

  • Auf Antrag zahlen Student*innen und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Studiums oder der Ausbildung, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

  • Auf Antrag zahlen BFD’ler*innen und FSJ’ler*innen einen ermäßig­ten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des jeweiligen Dienstes.

  • Auf Antrag zahlen Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Frührentner*innen und Menschen mit Behinderung (GdB ab 50%) einen ermäßigten Beitrag.

  • Auf Antrag zahlen erwerbslose Mitglieder, Empfänger*innen von ALG II oder Umschüler*innen einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer der Erwerbslosigkeit, des Empfangs von Sozialhilfe oder der Umschulungsmaßnahme.

  • Für alle Ermäßigungen gilt eine schriftliche Antrags- und Nachweispflicht. Dem Antrag sind entsprechende eindeutige Nachweise beizufügen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den Er­mäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Ermäßigung dem Verein unaufgefor­dert nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Bei­träge fällig.

  • Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem 1. des Quartals, das auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen für die Ermäßigung gegenüber dem Verein in schriftlicher Form nachgewiesen sind.

  • Mitglieder, die mehr als einer Abteilung angehören, zahlen in jeder Abteilung, der sie angehören, die Abteilungsbeiträge und etwaige Abteilungsaufnahmegebühren.

  • Vom Verein ernannte Ehrenmitglieder sind automatisch beitragsfrei.

  • Beiträge sind Monatsbeiträge und quartalsweise im Voraus zu zah­len (Rabauken-Mitglieder für ein Kalenderjahr im Voraus). Jeweils zu Beginn des laufenden Quartals, mithin zum 05. 01., 05. 04., 05. 07. und 05. 10. eines jeden Jahres, erfolgt der Bankeinzug (SEPA-Last­schriftverfahren) des Beitrages. Die Erstabbuchung nach dem Ein­tritt für das laufende Quartal erfolgt im Folgemonat der Eintrittsbe­stätigung.

  • Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Teilnahme am Lastschrift­verfahren (Bankeinzug).

Es wird empfohlen, die Satzung des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V. aufmerksam zu lesen.

Für Rückfragen steht Euch die Mitgliederverwaltung gerne zur Verfügung.

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitags: 10 bis 13 Uhr
  • Mittwoch: keine Telefonzeit
    Telefon: 040 / 31 78 74 – 510
  • Fax: 040 / 31 78 74 – 984
  • E-Mail: verwaltung@mitglieder.fcstpauli.com

Wir bitten die Mitglieder, sich in allen Mitgliederangelegenheiten zunächst an die Mitgliederverwaltung zu wenden.

Aktuelle
Mitgliederzahl:
49.000

(Stand: Dezember 2024)

Kontakt

FC St. Pauli von 1910 e.V.
Mitgliederverwaltung
Harald-Stender-Platz 1
20359 Hamburg

FON: 040 / 31 78 74 – 510
FAX: 040 / 31 78 74 – 984

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