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4.000 Euro Geldstrafe

Der FC St. Pauli wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen eines unsportlichen Verhaltens und wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro verurteilt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.

Hintergrund der Verurteilung ist, dass vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 22. August 2014 Rauchpulver entzündet wurde, was eine starke Rauchentwicklung zur Folge hatte. Darüber hinaus lief in der 89. Minute des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 23. September 2014 ein Zuschauer von der Tribüne aus auf das Spielfeld. Dadurch konnte das Spiel erst nach etwa einer Minute fortgesetzt werden.

 

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