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AFM- Mitgliederversammlung

Die AFM- Mitgliederversammlung findet am Mittwoch, den 3.10. im Ballsaal der Südtribüne statt.

 

Beginn ist um 16 Uhr, Einlass ab 15 Uhr

Diese Einladung erfolgt gemäß § 4 Nr. 3 S. 2 der Abteilungsordnung aus Kostengründen wie schon im letzten Jahr nur durch Veröffentlichung in unserer Vereinszeitung „Im Blickpunkt“ und nicht per Post.

Eine Teilnahme an der Versammlung ist nur möglich unter Vorlage des Mitglieds- sowie des Personalausweises und falls keine Beitragsrückstände bestehen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die seit mindestens drei Monaten Mitglied der AFM sind und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, eine Vertretung durch Dritte ist nicht zulässig.

Tagesordnung:
1.           Eröffnung und Begrüßung, Bestimmung des Versammlungsleiters
2.           Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
3.           Bericht der Abteilungsleitung
4.           Bericht des Kassenwartes
5.           Bericht der Kassenprüfer
6.           Entlastung der Abteilungsleitung
7.           Anträge
               a.      Antrag auf Erweiterung der Abteilungsleitung auf fünf Personen
               b.      Sonstige Anträge
8.           Wahl der AFM-Abteilungsleitung
9.           Sonstiges

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor dem Termin der Abteilungs¬leitung zugegangen sein, um in der Versammlung berücksichtigt zu werden. Für Anträge auf Änderung der Abteilungsordnung und für andere Anträge gilt eine Frist von zwei Wochen. Die eingegangenen Anträge können im AFM-Büro eingesehen werden und hängen auf der Versammlung aus.
Nach Ablauf der vorstehenden Antragsfristen kann nur über Dringlichkeitsanträge abgestimmt werden, deren Zulassung die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. Dringlichkeitsanträge auf Änderung der Abteilungsordnung sind nicht zulässig.
Zu TOP 7a und 8: Wie auf der letztjährigen Abteilungsversammlung beschlossen und von der JHV bestätigt, kann gemäß § 6 Abs. 1 der Abteilungsordnung die Versammlung auf Antrag der Abteilungsleitung bestimmen, dass neben dem/der Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/-in drei statt bisher zwei Stell¬ver¬treter/ innen in die Abteilungsleitung gewählt werden. Davon macht die Abteilungsleitung nunmehr Gebrauch. Die bestehende Abteilungsleitung kandidiert erneut und freut sich, als Kandidatin für das Amt einer weiteren Stellvertreterin Daniela Wurbs vorschlagen zu können, die sicherlich einigen Mitgliedern aus ihrer Zeit als Fanladen-mitarbeiterin und als Koordinatorin der Football Supporters Europe (FSE) bekannt ist. Weitere Kandidat(inn)en für ein Amt in der Abteilungsleitung der AFM können sich vorab unter afm@fcstpauli.com oder auf der Versammlung selbst bewerben.
Wie immer wird es zwar ein Getränkeangebot und die Möglichkeit zu einem kleinen Imbiss geben, jedoch unterbleibt vor und während der Versammlung der Ausschank alkoholhaltiger Getränke.

Wir freuen uns auf euer Kommen!
Voran St. Pauli!
Eure AFM-Abteilungsleitung
 

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