Eye-Able Logo
Zum Inhalt springen

Einladung zur Mitgliederversammlung

Das Präsidium des FC St. Pauli lädt die Mitglieder herzlich zur ordentlichen Mitgleiderversammlung 2012, die am Montag (26.11.2012, Beginn: 18:30 Uhr) stattfindet, ein.

Vorläufige Tagesordnung (Stand 15.10.2012)


Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e. V. lädt die Mitglieder herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2012 ein.

Diese findet am Montag (26.11.2012) um 18.30 Uhr (Einlass ab 17.00 Uhr) im Congress Centrum Hamburg (CCH), Saal 2, statt. 

Die vorläufige Tagesordnung lautet wie folgt:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Berufung des Versammlungsleiters
  3. Verabschiedung Protokoll ordentliche Mitgliederversammlung 2011 
  4. Totengedenken
  5. Berichte
  6. Entlastungen
  7. Anträge
  8. Wahl des Ehrenrats
  9. Ehrungen
  10. Verschiedenes

 

Das Präsidium wird der Versammlung die endgültige Tagesordnung zur Abstimmung vorschlagen.

Nachfolgend einige satzungsbedingte bzw. organisatorische Hinweise:

Nach § 15 der Satzung des FC St. Pauli:
Satzungsänderungsanträge müssen bis spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung mit entsprechender Begründung in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Eingehende Satzungsänderungsanträge werden wir in der Geschäftsstelle für jedes Mitglied zugänglich aushängen sowie auf der Homepage veröffentlichen.

Hier findet Ihr eine Übersicht der Satzungsänderungsanträge (Stand: 2.11.2012): KLICK!

Änderungsanträge zu den Satzungsänderungsanträgen müssen dann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Alle sonstigen Anträge und Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Hier findet Ihr eine Übersicht der sonstigen Anträge (Stand: 12.11.2012): KLICK!

Anträge auf Abberufung eines Organmitglieds, die nicht Dringlichkeitsanträge sind, bedürfen der schriftlichen Begründung. Das betroffene Organmitglied hat das Recht, eine schriftliche Stellungnahme bis zur Mitgliederversammlung abzugeben, die auf der Geschäftsstelle und auf der Homepage veröffentlicht wird.

Jedes stimmberechtigte Mitglied kann schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung weitere Punkte, die genau zu bezeichnen sind, nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Die geänderte Tagesordnung wird in der Geschäftsstelle und auf der Homepage veröffentlicht.

Nach Ablauf der genannten Antragsfristen kann mit Rücksicht auf die nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder nur über Dringlichkeitsanträge abgestimmt werden, deren Abstimmung die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. In der Sache wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, sofern nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Dringlichkeitsanträge zu Satzungsänderungen oder Satzungsänderungsanträgen sind nicht zulässig.

Dringlichkeitsantrag: KLICK!

Eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins liegen spätestens zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins aus und dürfen von den Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass) auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Auf Wunsch eines Mitglieds werden diese oben genannten Unterlagen auf seine Kosten zugesandt.
Gleichzeitig werden wir das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2011 in der Geschäftsstelle zur Einsicht auslegen. Dieses kann ebenfalls gegen Vorlage der vorgenannten Dokumente eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung erst nach dreimonatiger Mitgliedschaft (§ 13, Abs. 3 der Satzung) und Vollendung des 16. Lebensjahres (§ 13, Abs. 1) erlangt wird. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden (§ 13, Abs. 2 der Satzung). Der Zutritt zur Mitgliederversammlung wird nur Mitgliedern gewährt, die ihren Mitgliedspflichten nachgekommen sind (§ 14, Abs. 6 der Satzung). Etwaige Mitgliedsbeitragsrückstände (Auskunft erteilt unsere Mitgliederverwaltung, s. letzte Seite dieser Ausgabe) bitten wir, bis zum 16. November zu begleichen. Am Versammlungstag selbst können wir keine Zahlungen von Mitgliedsbeitragsrückständen entgegen nehmen.

Bitte begeben Sie sich beim Einlass zur Mitgliederversammlung zu dem Schalter der Abteilung, deren Mitglied Sie sind und weisen Sie sich dort durch Ihren Mitgliedsausweis oder ein Personaldokument aus. Wenn Ihr Ausweis kein Lichtbild enthält, halten Sie bitte in jedem Fall zusätzlich ein Personaldokument (Personalausweis/Reisepass) bereit.

Zu Punkt 8. - Wahl des Ehrenrats: 

Nach § 27 der Satzung des FC St. Pauli (Auszug): Der Ehrenrat besteht aus 5 Mitgliedern. Kandidaten für das Amt des Ehrenrats müssen am Tag der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet haben und dem Verein seit mindestens drei Jahren ununterbrochen angehören.

Die Kandidatur ist von dem Bewerber dem Wahlausschuss mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung anzumelden (FC St. Pauli v. 1910 e. V., Wahlausschuss, Heiligengeistfeld 1, 20359 Hamburg). Werden bis dahin keine oder keine zahlenmäßig ausreichenden Bewerbungen unterbreitet, welche die nach der Satzung verlangten Voraussetzungen erfüllen, haben das Präsidium und der Ehrenrat entsprechende eigene Vorschläge zu unterbreiten.

Die Zugehörigkeit zu anderen Vereinsorganen außer der Mitgliederversammlung ist mit dem Amt des Ehrenrats nicht vereinbar. Die Mitglieder des Ehrenrats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind unabhängig und frei von Weisungen durch andere Vereinsorgane.

Eine Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.

Die Amtsperiode eines Ehrenrats beträgt fünf Jahre, gerechnet vom Tag seiner Wahl an.

Hier findet Ihr eine Übersicht der Kandidaten (Stand: 14.11.2012): KLICK!

 

Zur besonderen Beachtung:
Die offizielle und fristgerechte Einladung des Präsidiums zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2012 des FC St. Pauli erfolgt mit der Vereinszeitung des FC St. Pauli. Es erfolgt keine gesonderte Einladung auf dem Postwege.  Diese Form der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung entspricht der Satzung des FC St. Pauli (§ 14, Abs. 1).

 

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen


- Das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e. V. -
Hamburg, 21. September 2012
 

Anzeige

Congstar