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FC St. Pauli zu Geldstrafe verurteilt

Der FC St. Pauli ist vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt worden. Unmittelbar vor dem Zweitligaspiel gegen Leipzig am 3. Mai wurden im Hamburger Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Aufgrund der Rauchentwicklung wurde die Partie erst mit einer Verzögerung von 90 Sekunden angepfiffen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC St. Pauli darum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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