Stellungnahme von Dr. Gernot Stenger
Mittwoch, 14. November 2012, 15:42 Uhr
Der Antrag basiert auf nicht zutreffenden Behauptungen. So wird erklärt, ich hätte nicht nur an einem Sicherheitspapier seitens der DFL, welches erhebliche Verschärfungen der Bedingungen für Fans mit sich bringen würde, mitgearbeitet, sondern dieses Papier insbesondere auch als ausdrücklich unterschriftsfähig bezeichnet. Richtig ist, dass ich als Mitglied der Sicherheitskommission an der Erarbeitung dieses Diskussionspapieres mitwirkte, jedoch zu keinem Zeitpunkt dieses Papier als unterschriftsfähig bezeichnet habe!
Im Rahmen allgemeiner Abstimmungsprozesse war es naturgemäß nicht möglich, stets meine Meinung zu einzelnen Punkten durchzusetzen, weshalb wir diesen Umstand anschließend im Präsidium diskutiert und daraufhin beschlossen haben, die DFL fristgemäß darauf hinzuweisen, dass das Papier, bzw. das weitere Vorgehen zwingend zu modifizieren ist. So z. B. durch die Ergänzung der Kommission um Fanvertreter, die Reform des „Fußballstrafrechts“ im Sinne einer stärkeren Differenzierung von Delikten sowie der Zuordnung entsprechend differenzierter Strafen oder die Modifikation der Zuständigkeit der Sportgerichtsbarkeit für Handlungen Einzelner außerhalb der Vereinssphäre. Dieses angestrebte Vorgehen wurde dann nach einem Abstimmungsgespräch mit Fan- und Vereinsvertretern dahingehend geändert, dass wir das Papier pauschal abgelehnt haben.
Ein weiterer Vorwurf ist, dass ich bezüglich der geplanten Maßnahmen gegenüber dem Fanladen und Fanvertretern wissentlich die Unwahrheit gesagt hätte. Dabei ging es um eine Besprechung mit dem Ständigen Fanausschuss, in der ich nach im „Kicker“ veröffentlichten Thesen – als Zusammenfassung der zentralen Maßnahmen des Diskussionspapieres - gefragt wurde, welche ich bis dato nicht kannte. Ich antwortete daher wahrheitsgemäß, dass mir diese Thesen nicht vorgelegen haben und – nach kurzer Durchsicht - dass einiges davon, so wie in der thesenartigen Kurzfassung dargestellt, nicht mit dem mir bekannten Diskussionspapier übereinstimmen würde. Daraus wurde später gedeutet wurde, ich hätte die Kenntnis der zentralen Inhalte des Thesenpapiers verleugnet. Aufgrund der inhaltlichen Parallele zum eigentlichen Diskussionspapier waren mir diese aber natürlich bekannt, da mir als Mitglied der Sicherheitskommission der seinerzeitige Entwurfsstand des umfassenden Papieres vorlag und ich diesen z. B. auch bereits zuvor zur Kenntnis an meine Kollegen aus Präsidium und Aufsichtsrat weitergeleitet hatte. Ich habe somit zu keinem Zeitpunkt wissentlich die Unwahrheit gegenüber Fanvertretern gesagt!
Ich stelle daher fest, dass die beiden zentralen Vorwürfe in der Begründung jeglicher Grundlage entbehren.
Foto: Witters