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Was beim Kfz-Versicherungswechsel zu beachten ist

Die Wechselsaison in der Autoversicherung steht vor der Tür: Bis zum 30. November können Autoversicherte ihre Kfz-Versicherung kündigen, um zum 1. Januar nächsten Jahres den Anbieter zu wechseln. Die Hamburger LVM-Versicherungsagenturen Hintz & Hintz, Ranft Assekuranz GmbH, Schönsee und Titze haben einen kurzen Überblick erstellt, worauf Versicherte beim Abschluss einer Kfz-Police achten sollten.

Zunächst ist eine Deckung in der Kfz-Haftpflicht von Bedeutung: mindestens 100 Millionen Euro pauschal sowie 15 Millionen Euro pro geschädigter Person. Außerdem umfasst eine gute Police den „Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit“ im Kaskofall, was bedeutet, dass die Versicherung den Versicherungsschutz auch trotz grober Fahrlässigkeit gewährt. 

Ein weiterer Punkt ist die Absicherung durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art sowie vor Schäden am Auto durch jegliche Art von Tierbissen an der Verkabelung. Hier sollte man beachten, dass nicht nur direkte Schäden am Auto versichert werden, sondern dass auch Folgeschäden – bei der LVM-Autoversicherung bis 3.000 Euro – in der Police beinhaltet sind. 

Es ist also wichtig, sich genau über die Leistungsstärke der neuen Kfz-Police zu informieren, um umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten. Das Plus bei der LVM Versicherung haben die Hamburger Agenturinhaber neben einem starken Produkt deutlich vor Augen: „In unserer LVM-Versicherungsagentur vor Ort sind wir jederzeit als kompetente Ansprechpartner für unsere Versicherten da.“ 

Kundenfreundlichkeit bei der LVM das A und O

Zwei weitere Beispiele zeigen, wie wichtig die LVM-Autoversicherung ist: Bei der sogenannten Update-Garantie verspricht die LVM, zukünftige Leistungsverbesserungen in der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung automatisch auch für bestehende Verträge zu übernehmen - natürlich ohne Tarifumstellung und ohne Mehrbeitrag. 

Über den LVM-Schaden-Service kümmert sich die LVM auf Wunsch des Kunden um die gesamte Kaskoschadenabwicklung, von der Beauftragung des Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens über die fachgerechte Reparatur bis hin zur Auslieferung des reparierten Pkws im gereinigten Zustand. Der Kunde erhält außerdem einen Ersatzwagen, damit er während der Reparatur mobil ist. Wichtig ist: Bei der LVM gilt die freie Werkstattwahl. Den Schaden-Service können die Versicherten wählen, müssen es aber nicht. Sie sind nicht – wie bei manch anderen Gesellschaften üblich – verpflichtet, eine bestimmte Vertragswerkstatt aufzusuchen.

 

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