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Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 1. Dezember 2021

Das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V. lädt alle Mitglieder herzlich zur zweiten ordentlichen Mitgliederversammlung im Jahr 2021 ein. Diese findet am Mittwoch (1.12) um 19 Uhr (Einlass ab 17 Uhr), in den Messehallen (Halle B7) statt.

Die Mitgliederversammlung wird unter Beachtung eines detaillierten Schutz- und Hygienekonzeptes nach dem 3G-Modell durchgeführt. Das Präsidium möchte angesichts der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie den größtmöglichen Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder und Besucher sicherstellen.

Auf dieser zweiten Mitgliederversammlung in diesem Jahr werden wieder die gewohnten Berichte der Gremien und die Entlastungen auf der Tagesordnung stehen. Zudem werden die erläuterte Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins für das Geschäftsjahr 2020/2021 rechtzeitig vorher auf der Geschäftsstelle ausliegen. Für diese zweite Mitgliederversammlung ist ferner die in diesem Jahr anstehende Wahl des Präsidiums des FC St. Pauli vorgesehen. Daneben haben alle Mitglieder die Möglichkeit, form- und fristgemäß neue Anträge zu dieser zweiten Mitgliederversammlung zu stellen.

Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch (1.12.) lautet wie folgt:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Berufung des Versammlungsleiters
  3. Verabschiedung Protokoll ordentliche Mitgliederversammlung 4. September 2021
  4. Totengedenken
  5. Berichte
  6. Entlastungen
  7. Wahl des*der Präsident*in
  8. Wahl der Vizepräsident*innen
  9. Wahl eines*einer Kassenprüfer*in
  10. Ehrungen
  11. Satzungsänderungsanträge
  12. Sonstige Anträge
  13. Verschiedenes

Hier auf unserer Homepage werden wir diese Einladung, die Tagesordnung, sowie Informationen zu eingegangenen Anträgen unter Beachtung der satzungsgemäßen Fristen veröffentlichen. Das Präsidium wird der Versammlung die endgültige Tagesordnung zur Abstimmung vorschlagen.

Unter Tagesordnungspunkt 7 und 8 steht die Wahl des Präsidenten und der Vize-präsident*innen an. Die Mitgliederversammlung wählt den Präsidenten aus den Vorschlägen des Aufsichtsrates mit relativer Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Wahl der Vizepräsident*innen erfolgt nach der Wahl des Präsidenten, wobei ausschließlich die vom Präsidenten benannten Kandidat*innen zur Wahl stehen. (Vgl. hierzu § 23 – Wahl des Präsidiums, Amtsdauer)

Unter Tagesordnungspunkt 9 steht die Wahl eines*einer Kassenprüfer*in an. Von der Mitgliederversammlung sind für eine Amtszeit von vier Jahren zwei Kassenprüfer*innen im Abstand von jeweils zwei Jahren zu wählen. Bei mehreren Kandidat*innen ist die- bzw. derjenige Kandidat*in gewählt, die*der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit). Wahlvorschläge werden vom Wahlausschuss (FC St. Pauli v. 1910 e. V., Wahlausschuss, Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg) entgegengenommen und sind für jedes Mitglied zugänglich auszuhängen und hier auf der Homepage zu veröffentlichen. Mindestens eine*r der Kassenprüfer* innen sollte nach Möglichkeit über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Finanzen und Steuern verfügen. Kassenprüfer*innen dürfen nicht Mitglied eines Organs des Vereins sein, mit Ausnahme der Mitgliederversammlung. Ihre einmalige Wiederwahl ist zulässig. (Vgl. § 33 – Kassenprüfer – und § 18 Ziffer 2 der Satzung des FC St. Pauli).

Satzungsänderungsanträge müssen bis spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung mit entsprechender Begründung in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Gehen Satzungsänderungsanträge erst nach Versendung der Einladung und damit verbundener Veröffentlichung der Tagesordnung ein, so werden die Anträge unverzüglich in der Geschäftsstelle für jedes Mitglied zugänglich ausgehängt sowie hier auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht. Änderungsanträge zu den Satzungsänderungsanträgen müssen dann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Alle sonstigen Anträge und Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Anträge auf Abberufung eines Organmitglieds, die nicht Dringlichkeitsanträge sind, bedürfen der schriftlichen Begründung. Das betroffene Organmitglied hat das Recht, eine schriftliche Stellungnahme bis zur Mitgliederversammlung abzugeben, die auf der Geschäftsstelle und hier auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht wird.

Jedes stimmberechtigte Mitglied kann schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung weitere Punkte, die genau zu bezeichnen sind, nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Die geänderte Tagesordnung wird in der Geschäftsstelle und hier auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht.

Nach Ablauf der genannten Antragsfristen kann mit Rücksicht, auf die nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder nur über Dringlichkeitsanträge abgestimmt werden, deren Abstimmung die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. In der Sache wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, sofern nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Dringlichkeitsanträge zu Satzungsänderungen oder Satzungsänderungsanträgen sind nicht zulässig. (Vgl. § 15 - Anträge - der Satzung des FC St. Pauli)

Gleichzeitig wird das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 4. September 2021 in der Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. Dieses kann ebenfalls gegen Vorlage der vorgenannten Dokumente eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung erst nach dreimonatiger Mitgliedschaft und Vollendung des 16. Lebensjahres erlangt wird. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. (Vgl. § 13 – Mitgliederversammlung - der Satzung des FC St. Pauli)

Der Zutritt zur Mitgliederversammlung wird nur Mitgliedern gewährt, die ihren Mitgliedspflichten nachgekommen sind (vgl. § 14 Ziffer 6 der Satzung des FC St. Pauli). Etwaige Mitgliedsbeitragsrückstände (Auskunft erteilt unsere Mitgliederverwaltung, s. letzte Seite dieser Ausgabe) bitten wir, bis zum 16. November 2021 zu begleichen. Am Versammlungstag selbst werden keine Zahlungen von Mitgliedsbeitragsrückständen entgegengenommen.

Wir empfehlen die Anreise mit dem HVV oder zu Fuß.

Über die Organisation des Einlasses zur Mitgliederversammlung informieren wir alle Mitglieder rechtzeitig. Grundsätzlich wird es die Möglichkeit geben, sich vor Ort für die Mitgliederversammlung anzumelden. Gleichzeitig wird es die Möglichkeit einer Online-Anmeldung für die Mitgliederversammlung geben, um das Einlass-Prozedere vor Ort zu vereinfachen und eine bessere Planbarkeit zu gewährleisten.

Wir freuen uns auf Euer Erscheinen und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V.

 

Foto: FC St. Pauli

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