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Kurz und knackig

+++ Sobiech in der Elf der notenbesten Zweitligakicker +++ Young Rebels im Pokal gefordert +++ Veranstaltung in den Fanräumen +++

+++ Wie in den vergangenen Jahren auch hat das kicker Sportmagazin auch in dieser Sommerpause wieder eine Elf des Jahres der notenbesten Zweitligakicker veröffentlicht. Neben Unions Toni Leistner und Kaiserslauterns Ewerton schaffte es auch Lasse Sobiech in die dreiköpfige Abwehr. Der Innenverteidiger erreichte 2016/17 einen Notenschnitt von 2,93 und ist damit einer von nur sechs Feldspielern, die im Vorjahr mit einer besseren Durchschnittsnote als 3,0 bewertet wurden. +++

+++ Auch in dieser Woche stehen für einige unserer Nachwuchsteams wieder Pokalspiele auf dem Programm. Den Anfang macht am Dienstagabend (6.6., 18:30 Uhr, Brummerskamp) unsere U13, im Halbfinale empfängt sie Eintracht Norderstedt. Am Mittwochabend (7.6.) sind dann unsere U12 und U11 im Einsatz. Unsere U12 gastiert um 18:30 Uhr im Halbfinale bei den "Rothosen", unsere U11 ist bereits ab 18 Uhr im Achtelfinale beim SC Altertal-Langenhorn gefordert. Viel Erfolg! +++

+++ Hier schon mal ein Termin zum Vormerken: Am Donnerstag (15.6.) findet in den Fanräumen eine Veranstaltung zum Thema "AfD im Wahlkampf - Was können wir aus Österreich lernen" statt. Veranstalter das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR) und Aufstehen gegen Rassismus (AgR). In Österreich hat die FPÖ das erreicht, was die AfD antrebt. Die RechtspopulistInnen sind Teil des etablierten Parteienspektrums und können sich berechtigte Hoffnungen machen, die nächste Bundesregierung zu stellen. Bei der Veranstaltung in den Fanräumen wird erklärt, was die FPÖ so stark gemacht hat, welche Strategien sie einsetzt und von welchen Bedingungen sie profitiert. Denn vom Aufstieg der FPÖ lässt sich viel für den Umgang mit - und für Strategien gegen - die AfD lernen. Der Eintritt ist frei. Wichtiger Hinweis: Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien wie der NPD und der AfD oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung nach §6 VersG zu verwehren oder von dieser auszuschließen. +++

 

(hb)

Foto: Witters


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