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Einladung zur Mitgliederversammlung

Das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V. lädt die Mitglieder herzlich zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2018 ein. Diese findet am Dienstag (4.12.) um 19 Uhr (Einlass ab 17:30 Uhr) in den Messehallen (Halle B6) statt.

Die vorläufige Tagesordnung lautet wie folgt:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Berufung des Versammlungsleiters
  3. Verabschiedung Protokoll Ordentliche Mitgliederversammlung 2017
  4. Totengedenken
  5. Berichte
  6. Entlastungen
  7. Wahl des Aufsichtsrats
  8. Ehrungen
  9. Anträge
  10. Verschiedenes

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Nachfolgend einige satzungsbedingte, bzw. organisatorische Hinweise:

Unter Tagesordnungspunkt 7 steht die Wahl des Aufsichtsrats an. Die Mitgliederversammlung wählt für eine Amtszeit von vier Jahren sieben Aufsichtsratsmitglieder. Kandidaten für das Amt des Aufsichtsrats müssen dem Verein seit mindestens drei Jahren ununterbrochen angehören.

Die Abstimmung über die Kandidaten für den Aufsichtsrat hat schriftlich zu erfolgen. Gewählt sind diejenigen Kandidaten, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen (relative Mehrheit). Für den Fall, dass Anzahl der Kandidaten und Anzahl der zu besetzenden Positionen im Organ gleich sind, kann die Gruppe/Person per Akklamation mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.

Die Zugehörigkeit zu anderen Vereinsorganen außer der Mitgliederversammlung ist mit dem Amt des Aufsichtsrats nicht vereinbar. Die Mitglieder des Aufsichtsrats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, sind unabhängig und frei von Weisungen durch andere Vereinsorgane. Seine Mitglieder dürfen nicht in einem Anstellungsverhältnis zu dem Verein stehen oder auf anderer Basis für diesen entgeltlich tätig sein, weder unmittelbar noch mittelbar. Sie dürfen nicht Gesellschafter, gesetzlicher Vertreter oder in leitender Position eines Unternehmens sein, an dem der FC St. Pauli beteiligt ist.

Die Kandidatur ist von dem Bewerber dem Wahlausschuss mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung anzumelden (FC St. Pauli v. 1910 e.V., Wahlausschuss, Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg). Dieser veröffentlicht die Namen der Kandidaten für den Aufsichtsrat zwei Wochen vor der Versammlung und werden jedem Mitglied zugänglich in der Geschäftsstelle ausgehängt und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht.

(Vgl. § 19 – Aufsichtsrat der Satzung des FC St. Pauli)

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Satzungsänderungsanträge müssen bis spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung mit entsprechender Begründung in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Gehen Satzungsänderungsanträge erst nach Versendung der Einladung und damit verbundener Veröffentlichung der Tagesordnung ein, so werden die Anträge unverzüglich in der Geschäftsstelle für jedes Mitglied zugänglich ausgehängt sowie auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht.

Änderungsanträge zu den Satzungsänderungsanträgen müssen dann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Alle sonstigen Anträge und Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Anträge auf Abberufung eines Organmitglieds, die nicht Dringlichkeitsanträge sind, bedürfen der schriftlichen Begründung. Das betroffene Organmitglied hat das Recht, eine schriftliche Stellungnahme bis zur Mitgliederversammlung abzugeben, die auf der Geschäftsstelle und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht wird.

Jedes stimmberechtigte Mitglied kann schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung weitere Punkte, die genau zu bezeichnen sind, nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Die geänderte Tagesordnung wird in der Geschäftsstelle und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht.

Nach Ablauf der genannten Antragsfristen kann mit Rücksicht auf die nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder nur über Dringlichkeitsanträge abgestimmt werden, deren Abstimmung die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. In der Sache wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, sofern nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Dringlichkeitsanträge zu Satzungsänderungen oder Satzungsänderungsanträgen sind nicht zulässig.

(s. auch § 15 – Anträge- der Satzung des FC St. Pauli).

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Eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins liegen spätestens zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins aus und dürfen von den Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass) auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Gleiches gilt für den Konzernabschluss.

Auf Wunsch eines Mitglieds werden diese Unterlagen auf seine Kosten zugesandt.

(s. auch § 14 – Einberufung der Mitgliederversammlung – der Satzung des FC St. Pauli)

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Gleichzeitig wird das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2017 in der Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. Dieses kann ebenfalls gegen Vorlage der vorgenannten Dokumente eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung erst nach dreimonatiger Mitgliedschaft (§ 13, Abs. 3 der Satzung) und Vollendung des 16. Lebensjahres (§ 13, Abs. 1) erlangt wird. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden (§ 13, Abs. 2 der Satzung). Der Zutritt zur Mitgliederversammlung wird nur Mitgliedern gewährt, die ihren Mitgliedspflichten nachgekommen sind (§ 14, Abs. 6 der Satzung). Etwaige Mitgliedsbeitragsrückstände (Auskunft erteilt unsere Mitgliederverwaltung) bitten wir bis zum 23. November 2018 zu begleichen. Am Versammlungstag selbst werden keine Zahlungen von Mitgliedsbeitragsrückständen entgegengenommen.

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Hinweis zum Einlass zur Mitgliederversammlung:

Bitte weisen Sie sich durch Ihren Mitgliedsausweis oder ein Personaldokument aus. Wenn Ihr Mitgliedsausweis kein Lichtbild enthält, halten Sie bitte in jedem Fall zusätzlich ein Personaldokument (Personalausweis/Reisepass) bereit.

Zur besonderen Beachtung:

Dies ist die offizielle und fristgerechte Einladung des Präsidiums zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2018 des FC St. Pauli. Es erfolgt keine gesonderte Einladung auf dem Postweg. Diese Form der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung entspricht der Satzung des FC St. Pauli (§ 14, Abs. 1).

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Der Wahlausschuss lädt zur Vorstellung der Kandidaten zur Aufsichtsratswahl ein

Liebe Mitglieder,

der Wahlausschuss des FC St. Pauli v. 1910 e. V. gibt zur Aufsichtsratswahl auf der Mitgliederversammlung am Dienstag (4.12.) Folgendes bekannt:

Alle Kandidaten für den Aufsichtsrat erhalten bereits vor der Mitgliederversammlung die Möglichkeit sich den interessierten Mitgliedern vorzustellen.

Der Wahlausschuss lädt hiermit alle Mitglieder herzlich zu der Vorstellung der Kandidaten am Dienstag, den 27. November 2018, um 19 Uhr (Einlass ab 18 Uhr) in den Ballsaal Süd des Millerntor-Stadions ein.

- Der Wahlausschuss des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e. V. -

 

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

 

Das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V.

 

Foto: Witters

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