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Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 04. September 2021

Nachdem im letzten Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nur eine Online-Versammlung möglich war, lädt das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V. die Mitglieder herzlich zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 ein. 

 

Liebe Mitglieder,  

das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V. lädt die Mitglieder herzlich zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 ein.  

Diese findet am Sonnabend, den 4. September 2021, um 13 Uhr (Einlass ab 11.30 Uhr), im Stadion am Millerntor, Haupttribüne, Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg, statt.   

Mit der Durchführung der Mitgliederversammlung an der frischen Luft auf der Haupttribüne unseres Stadions unter Beachtung eines detaillierten Schutz- und Hygienekonzeptes möchte das Präsidium angesichts der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie den größtmöglichen Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder und Besucher sicherstellen.  

Wie bereits am 7. Juli 2021 mitgeteilt, wird es in diesem Jahr zwei ordentliche Mitgliederversammlungen geben. Zu der für den Abend des 1. Dezember 2021 vorgesehenen zweiten Mitgliederversammlung wird noch gesondert ordnungs- und fristgemäß geladen werden. Auf dieser zweiten Mitgliederversammlung im Dezember werden wieder die gewohnten Berichte der Gremien und die Entlastungen auf der Tagesordnung stehen. Zudem werden die erläuterte Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins für das Geschäftsjahr 2020/2021 rechtzeitig vorher auf der Geschäftsstelle ausliegen. Für diese zweite Mitgliederversammlung ist ferner die in diesem Jahr anstehende Wahl des Präsidiums des FC St. Pauli vorgesehen. 

Die nunmehr einberufene erste Mitgliederversammlung soll zunächst allen Antragsteller*innen aus dem letzten Jahr die Möglichkeit geben, ihre Anträge erneut einzureichen und hierüber diskutieren und abstimmen zulassen. Hintergrund hierfür ist, dass die ordentliche Mitgliederversammlung im vergangenen Jahr nur im Rahmen einer Online-Mitgliederversammlung durchgeführt werden konnte und sich Präsidium und Antragsteller*innen darauf verständigt hatten, keine Anträge zu dieser Online-Versammlung einzureichen, da eine digitale Aussprache und Diskussion der Bedeutung und Tragweite der eingereichten Anträge nicht gerecht geworden und schwer durchführbar gewesen wäre. Daneben haben natürlich auch alle übrigen Mitglieder die Möglichkeit, form- und fristgemäß neue Anträge zu dieser ersten Mitgliederversammlung zu stellen. 

Neben den Anträgen steht auf dieser ersten Mitgliederversammlung die Wahl von Esin Rager zur Vizepräsidentin des FC St. Pauli auf der Agenda. Nach dem Ausscheiden von Joachim Pawlik als Vizepräsident hat Oke Göttlich als Präsident mit Zustimmung des Aufsichtsrats Esin Rager mit Wirkung zum 1. Juli 2021 kommissarisch als Vizepräsidentin eingesetzt. Gemäß § 23 Ziff. 4 Satz 1 der Satzung des Vereins kann diese kommissarische Einsetzung nur bis zur jeweils nächsten Mitgliederversammlung erfolgen. Mit der ersten Mitgliederversammlung im Jahr 2021 endet damit auch die kommissarische Einsetzung von Esin Rager als Vizepräsidentin. Oke Göttlich hat vor diesem Hintergrund angekündigt, Esin Rager als Kandidatin für die Besetzung des Amtes der Vizepräsidentin der Mitgliederversammlung zu Wahl vorzuschlagen. Die Wahl von Esin Rager würde für den Rest der noch laufenden Amtsperiode des aktuellen Präsidiums erfolgen.  

Schließlich stehen für die erste Mitgliederversammlung 2021 die Ehrungen aus dem Jahr 2020 an, die damals auf die kommende Mitgliederversammlung verschoben worden sind. Auf der zweiten Mitgliederversammlung im Dezember 2021 sollen dann die Ehrungen für das Jahr 2021 erfolgen.  

Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung am 4. September lautet wie folgt: 

  1. Eröffnung und Begrüßung 
  2. Berufung des Versammlungsleiters 
  3. Verabschiedung Protokoll ordentliche Mitgliederversammlung 2020
  4. Wahl von Esin Rager zur Vizepräsidentin 
  5. Ehrungen 
  6. Anträge 
  • Satzungsänderungsanträge
  • Sonstige Anträge
  1. Verschiedenes

Auf unserer Homepage (www.fcstpauli.com) werden wir diese Einladung, die jeweils aktuelle Tagesordnung sowie Informationen zu eingegangenen Anträgen unter Beachtung der satzungsgemäßen Fristen veröffentlichen. Das Präsidium wird der Versammlung die endgültige Tagesordnung zur Abstimmung vorschlagen. 

Satzungsänderungsanträge müssen bis spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung mit entsprechender Begründung in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Gehen Satzungsänderungsanträge erst nach Versendung der Einladung und damit verbundener Veröffentlichung der Tagesordnung ein, so werden die Anträge unverzüglich in der Geschäftsstelle für jedes Mitglied zugänglich ausgehängt sowie auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht. Änderungsanträge zu den Satzungsänderungsanträgen müssen dann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen. 

Alle sonstigen Anträge und Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen. 

Anträge auf Abberufung eines Organmitglieds, die nicht Dringlichkeitsanträge sind, bedürfen der schriftlichen Begründung. Das betroffene Organmitglied hat das Recht, eine schriftliche Stellungnahme bis zur Mitgliederversammlung abzugeben, die auf der Geschäftsstelle und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht wird. 

Jedes stimmberechtigte Mitglied kann schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung weitere Punkte, die genau zu bezeichnen sind, nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Die geänderte Tagesordnung wird in der Geschäftsstelle und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht. 

Nach Ablauf der genannten Antragsfristen kann mit Rücksicht, auf die nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder nur über Dringlichkeitsanträge abgestimmt werden, deren Abstimmung die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. In der Sache wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, sofern nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Dringlichkeitsanträge zu Satzungsänderungen oder Satzungsänderungsanträgen sind nicht zulässig. (Vgl. § 15 - Anträge - der Satzung des FC St. Pauli) 

Gleichzeitig wird das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 in der Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. Dieses kann ebenfalls gegen Vorlage der vorgenannten Dokumente eingesehen werden. 

Bitte beachten Sie, dass eine Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung erst nach dreimonatiger Mitgliedschaft und Vollendung des 16. Lebensjahres erlangt wird. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. (Vgl. § 13 – Mitgliederversammlung - der Satzung des FC St. Pauli) 

Der Zutritt zur Mitgliederversammlung wird nur Mitgliedern gewährt, die ihren Mitgliedspflichten nachgekommen sind (vgl. § 14 Ziffer 6 der Satzung des FC St. Pauli). Etwaige Mitgliedsbeitragsrückstände (Auskunft erteilt unsere Mitgliederverwaltung, s. letzte Seite dieser Ausgabe) bitten wir, bis zum 20. August 2021 zu begleichen. Am Versammlungstag selbst werden keine Zahlungen von Mitgliedsbeitragsrückständen entgegengenommen. 

Wir empfehlen die Anreise mit dem HVV, mit dem Fahrrad oder zu Fuß. 

Über die Organisation des Einlasses zur Mitgliederversammlung informieren wir alle Mitglieder rechtzeitig. Grundsätzlich wird es die Möglichkeit geben, sich vor Ort für die Mitgliederversammlung anzumelden. Gleichzeitig wird es die Möglichkeit einer Online-Anmeldung für die Mitgliederversammlung geben, um das Einlass-Prozedere vor Ort zu vereinfachen und eine bessere Planbarkeit zu gewährleisten 

Wir freuen uns auf Dein Erscheinen und verbleiben mit freundlichen Grüßen 

Das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V. 

22.07.2021 

 

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