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FC St. Pauli Präsidium

Unser Vorstand setzt sich satzungsgemäß aus dem Präsidenten und seinen Stellvertreter*innen zusammen. Am 23. November 2023 wurde Hanna Obersteller als neue Vizepräsidentin gewählt. Sie folgte auf Höltkemeyer, der aus beruflichen Gründen von seinem Amt zurückgetreten war, und erweiterte das Präsidium um Oke Göttlich, Christiane Hollander, Esin Rager und Jochen Winand. Zum 31. Januar 2024 legte Hollander ihr Amt als Vizepräsidentin aus beruflichen sowie privaten Gründen nieder.

Oke Göttlich

Präsident

 

  • Geburtsdatum: 28.11.1975
  • Im Präsidium seit: 2014

Luise Gottberg

Vizepräsidentin (interimistisch)

 

  • Geburtsdatum: 17.4.1990
  • Im Präsidium seit: 2024

Hanna Obersteller

Vizepräsidentin

 

  • Geburtstdatum: 13.4.1982
  • Im Präsidium seit: 2023

Esin Rager

Vizepräsidentin

  • Geburtsdatum: 22.3.1968
  • Im Präsidium seit: Juli 2021

Jochen Winand

Vizepräsident

  • Geburtsdatum: 11.8.1951
  • Im Präsidium seit: 2014

__________

Zuständigkeit des Präsidiums

1. Das Präsidium ist für alle Angelegenheiten des Vereins eigenverantwortlich zuständig, soweit sie nicht durch diese Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Insbesondere hat das Präsidium folgende Aufgaben:

  • a) Ordnungsgemäße Vorbereitung von Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnungen
  • b) Einberufung von Mitgliederversammlungen
  • c) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen, soweit sie nicht  ihrem Inhalt nach einem anderen Vereinsorgan oder einer Abteilung zur Ausführung zugewiesen sind. Im letztgenannten Fall hat das Präsidium jedoch 18 die ordnungsgemäße Ausführung der Beschlüsse durch die anderen Organe  oder Abteilungen zu kontrollieren
  • d) Aufstellung des jährlichen Finanzplans, eines etwaigen Maßnahmenplans, des   Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage des Vereins
  • e) Beschlussfassung über die Aufnahme (§ 7) und den Ausschluss von Mitgliedern  (§ 11), soweit nicht diese Aufgabe nach der Satzung anderen Vereinsorganen obliegt
  • f) Überwachung der Ausschusstätigkeiten (§ 31), soweit sie nicht in den   Verantwortungsbereich anderer Vereinsorgane fallen
  • g) Zusammenarbeit mit den Organen und den Abteilungen des Vereins

2. Das Präsidium gibt sich eine eigene Geschäftsordnung, die zu ihrer Wirksamkeit der  vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedarf.

3. Das Präsidium bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats für den Abschluss folgender Geschäfte:

  • a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
  • b) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter
  • c) Rechtsgeschäfte jeder Art, die für den Verein mit finanziellen Verpflichtungen von mehr als 500.000 Euro (1. Bundesliga), mehr als 300.000 Euro (2. Bundesliga) und mehr als 150.000 Euro (3. Liga) verbunden sind oder die eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren haben und den Verein zur jährlichen Zahlung von mehr als 10.000 Euro verpflichten
  • d) Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen, soweit diese den Verein zur jährlichen Zahlung von mehr als 40.000 Euro verpflichten
  • e) Rechtsgeschäfte jeder Art, die in dem vom Aufsichtsrat beschlossenen Finanzplan nicht enthalten sind oder die die in dem Finanzplan für entsprechende Rechtsgeschäfte im Einzelfall oder insgesamt veranschlagten Ausgabebeträge überschreiten, den Erwerb und die Veräußerung von Vermarktungsrechten (insbesondere der medialen Rechte) sowie für Rechtsgeschäfte, die über den normalen Betrieb des Vereins hinausgehen
  • f) Rechtsgeschäfte jeder Art, die der Verein oder eines seiner verbundenen Unternehmen mit Mitgliedern des Präsidiums oder deren verbundenen Unternehmen abschließt, ausgenommen hiervon sind Rechtsgeschäfte, die unter einer Kleinbetragsgrenze von 500 Euro liegen
  • g) Ausübung von Gesellschafterrechten des Vereins, insbesondere von Stimmrechten des Vereins in Beteiligungsgesellschaften im Hinblick auf die vorstehend aufgeführten Rechtsgeschäfte und Maßnahmen. Diese Zustimmungserfordernisse sind Beschränkungen der Vertretungsmacht des Vorstands im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB und sind im Vereinsregister einzutragen.

4. Das Präsidium hat dem Aufsichtsrat zumindest vierteljährlich über die Lage des Vereins  zu berichten sowie die Pflicht, den  Aufsichtsrat fortlaufend über alle Vorgänge, die für den Verein von besonderer Bedeutung sind, zu informieren.

5. Das Präsidium schlägt die Entlastung des Amateurvorstands vor.

Wahl und Amtsdauer des Präsidiums

Die Mitgliederversammlung wählt den Präsidenten aus den Vorschlägen des Aufsichtsrats mit relativer Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Der, bzw. die Präsidentschaftskandidat/en benennen vor ihrer Wahl der Mitgliederversammlung die Kandidaten für die Besetzung der Ämter der Vizepräsidenten, deren Anzahl jener der zu besetzenden Ämter entsprechen muss. Die Wahl der Vizepräsidenten erfolgt nach der Wahl des Präsidenten, wobei ausschließlich die vom Präsidenten benannten Kandidaten zur Wahl stehen. Werden ein oder mehrere Vizepräsidenten von der Mitgliederversammlung nicht bestätigt, so ist analog zu einem vorzeitigen Ausscheiden von Vizepräsidenten zu verfahren.

Die Amtsperiode des Präsidiums beträgt vier Jahre, es sei denn die vierjährige Amtsperio- de endet in einem Kalenderjahr, in dem Aufsichtsratswahlen stattfinden. In diesem Fall beträgt die Amtsperiode des Präsidiums zwei Jahre. Sie endet in jedem Fall mit der Wahl eines neuen Präsidiums.

Besondere Vertreter*innen

Bei der Mitgliederversammlung im September 2021 hatte die Mitgliederversammlung dem gemeinsamen Satzungänderungsantrag des Präsidiums und Aufsichtsrats mit der nötigen Dreiviertelmehrheit zugestimmt. Hier eine Kurzzusammenfassung des damals eingereichten Satzungsänderungsantrags:

Der FC St. Pauli setzt mittlerweile mehr als 50 Mio. Euro pro Jahr um und beschäftigt mehrere hundert Mitarbeiter*innen, was einem mittelständischen Unternehmen gleicht. Die aktuelle Führungsstruktur ist mit Blick auf diese Entwicklung nicht mehr zeitgemäß und lässt das ehrenamtliche Präsidium an seine Grenzen stoßen. Hinzu kommt, dass die Verantwortungsübernahme auch nicht mehr im Verhältnis zum alleinigen Haftungsrisiko steht. Aus diesen Gründen haben der Aufsichtsrat und das Präsidium in den vergangenen Jahren verschiedene Modelle der Gremien- und Führungsstruktur für den FCSP erarbeitet und diskutiert und gemeinsam einen Satzungsänderungsantrag entwickelt.

Hier könnt Ihr den Satzungsänderungsantrag noch mal durchlesen!

Hier findet Ihr alle wichtigen Fragen zu den Besonderen Vertreter*innen!

Kontakt

Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V.
Harald-Stender-Platz 1
20359 Hamburg

Telefon: 040 - 317 874 0

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